Rührwerk | ||
Dieser Begriff ist nicht eindeutig definiert. Im weitesten Sinne umfaßt er die komplette verfahrenstechnische Einheit für das möglichstgleichmäßige, mechanische Vermischen von Substanzen zum Zwecke des Lösens, Suspendierens, Fällens, Dispergierens, Erwärmens, Kühlens etc. In dieser Definition ist der Begriff Rührwerk inhaltsgleich mit der (z.B. in der DDR üblichen) Bezeichnung Rührmaschine. Im engeren Sinne werden die Baugruppen vom Antriebsmotor bis zum Rührorgan als Rührwerk bezeichnet. Der Einbau von Rührwerken erfolgt in offene und geschlossene Behälter, Tanks und Becken. |
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