Absorption | ||
Absorption (lat. absorbere = verschlucken). Nicht zu verwechseln mit Adsorption. Man unterscheidet zwischen Absorption von Materie und Absorption von Strahlung. Unter Materie-Absorption versteht man die Aufnahme eines Stoffes in einem bzw. in mehreren anderen, wobei zwischen den einzelnen Stoffen keine Grenzflächen mehr vorliegen. Die Absorption ist im allgemeinen mit der Praxis häufig vorkommendes Beispiel für die Auflösung von Gasen in Flüssigkeiten unter Bildung einer echten Lösung. |
Strahlungsabsorption: Beim Durchgang durch einen Körper wird sowohl die elektromagnetische Strahlung als auch die Teilchenstrahlung durch Absorption geschwächt. Für den Bereich der Kernenergie definiert DIN 25 401 Blatt 12 (Dez. 1968): Energie-Absorption ist ein Phänomen, bei dem die einfallende Strahlung an die Materie, die sie durchquert, einen Teil oder ihre ganze Energie abgibt. Teilchen-Absorption ist eine Atom- oder Kernwechselwirkung bei der das einfallende Teilchen als freies Teilchen verschwindet. |
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