Basler Norm | ||
(Abk. BN) Die im Raum Basel konzentrierten umsatzstärksten Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie der Schweiz haben neben den bestehenden Normen speziell für Apparate und deren Zubehör die Basler Norm eingeführt. So sind z.B. Anschlußmaße für Rührwerks-GLRD in der Basler Norm 81 und 92 festgelegt: BN81: Rührbehälter; Gleitringdichtungen, doppeltwirkend, ohne eingebautes Lager. Teil 1, für Behälter aus Stahl und nichtrostendem Stahl. Teil 2, für emaillierte Stahlbehälter. Teil 3, für emaillierte Stahlbehälter gemäß DIN 28 136, T3 und Wellenenden gemäß DIN 28 159. BN92: Rührbehälter; Gleitringdichtungen, einfachwirkend, ohne eingebautes Lager. Teil 1, für Rührbehälter aus Stahl; nichtrostendem Stahl; Stahl, emailliert und Stahl, hartgummiert. |
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