Betriebsüberdruck | ||
Definition nach TRB 002: „1.4 §3, Abs. 7 Zulässiger Betriebsüberdruck im Sinne dieser Verordnung ist der aus Sicherheitsgründen festgelegte Höchstwert des Betriebsüberdruckes. 1.4.1 Der zulässige Betriebsüberdruck ist der vom Besteller oder Hersteller des Druckbehälters festgelegte Druck, der aus Sicherheitsgründen betriebsmäßig nicht überschritten werden darf. Dieser Druck liegt der Dimensionierung und konstruktiven Gestaltung zugrunde. Eine Erhöhung des zulässigen Betriebsüberdruckes gilt als wesentliche Änderung (s. § 11 Abs. 1). 1.4.2 Der zulässige Betriebsüberdruck kann auch vom Betreiber unter Berücksichtigung der tatsächlichen Betriebsweise auf einen Wert festgelegt werden, der unter dem nach Abschnitt 1.4.1 Satz 1 festgelegten liegt und der der Abnahmeprüfung zugrunde liegt.“ |
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