Explosionsfähige Stoffe | ||
Explosionsfähige Stoffe sind neben den eigentlichen Explosivstoffen und den Produkten der Pyrotechnik auch viele allgemein als harmlos erachtete Verbindungen, wenn sie in der Luft oder einem anderen Sauerstoff enthaltenden Gas, als Gas, Dampf oder Staub in bestimmten Konzentrationen vorliegen. Die Explosionsgrenzen (= untere und obere Grenzkonzentration eines explosionsfähigen Stoffes in Vol- % oder g/m3) zündfähiger Stoffe finden sich z.B. im Anhang 4 der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie. In der Dichtungsauswahl und Werkstoffempfehlung nach Medien sind die explosionsfähigen Stoffe in Spalte 7 durch eine 6 gekennzeichnet, soweit entsprechende Informationen vorlagen. Für die Abdichtung explosionsfähiger Stoffe sollen nur doppeltwirkende GLRD oder zumindest einfachwirkende GLRD mit Quench eingesetzt werden. Der Einsatz von einfachwirkenden GLRD ohne Quench ist nur dann zulässig, wenn die Gegebenheiten am Einsatzort die Bildung zündfähiger Gemische ausschließen. |
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