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AD-HPO-Zulassung    

Gemäß AD-Merkblatt HPO müssen alle Hersteller von Druckbehältern folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • geeignete Einrichtungen für die Werkstoffverarbeitung und die Durchführung der Prüfungen,
  • geeignetes Personal für die Werkstoffverarbeitung und die Durchführung der Prüfungen,
  • fachkundiges Aufsichtspersonal für Schweißarbeiten und für zerstörungsfreie Prüfungen müssen zur Verfügung stehen. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist der staatlich anerkannten Prüfstelle (TÜV) nachzuweisen.