Gemäß AD-Merkblatt HPO müssen alle Hersteller von Druckbehältern folgende Voraussetzungen erfüllen:
- geeignete Einrichtungen für die Werkstoffverarbeitung und die Durchführung der Prüfungen,
- geeignetes Personal für die Werkstoffverarbeitung und die Durchführung der Prüfungen,
- fachkundiges Aufsichtspersonal für Schweißarbeiten und für zerstörungsfreie Prüfungen müssen zur Verfügung stehen. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist der staatlich anerkannten Prüfstelle (TÜV
) nachzuweisen.
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