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Druckbehälter    

Druckbehälter (nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland). Behälter, in denen durch die Betriebsweise ein Betriebsüberdruck herrscht oder entstehen kann, der entweder größer als 0,1 bar oder kleiner als -0,2 bar ist. (Druckbehälterverordnung vom 27.2.80 § 3). Druckbehälter müssen nach § 4 der Druckbehälterverordnung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (wie AD-Regelwerk) hergestellt und betrieben werden. Die in der Druckbehälterverordnung gestellten Anforderungen an die Konstruktion, Auslegung, Fertigung, Berechnung und Dokumentation sind zu erfüllen. Druckbehälter können auch nach anderen Vorschriften, z.B. nach ASME VIII ausgelegt werden. Literatur: Druckbehälterverordnung, AD-Regelwerk, ASME VIII.