Dichtheitsprüfung | ||
Dichtheitsprüfung mit Flüssigkeiten. Der Dichtheitsprüfung mit Flüssigkeiten liegt die Überlegung zugrunde, daß sich bei einem unter Flüssigkeitsüberdruck stehenden Prüfobjekt die Undichtheit durch austretende Flüssigkeit bemerkbar macht. Üblicherweise wird diese Prüfung gleichzeitig mit der im Regelwerk für Druckbehälter vorgeschriebenen Wasserdruckprüfung ausgeführt. Sämtliche Öffnungen des Prüfobjektes müssen vorher flüssigkeitsdicht verschlossen werden. Während der Befüllung ist das Prüfobjekt sorgfältig zu entlüften, da bei nicht einwandfreier Entlüftung Leckstellen im Bereich der Luft- oder Gaspolster sich nicht bemerkbar machen können. Zur Messung des Prüfdruckes wird ein Manometer an den Prüfraum angeschlossen. Der Prüfdruck richtet sich nach den Auslegungsdaten des Prüfobjektes. Er sollte mindestens so hoch wie der spätere Betriebsdruck gewählt werden. Dabei sind die in der Druckbehälterverordnung vorgeschriebenen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Nach Aufbringung des Prüfdruckes und einer angemessenen Wartezeit ist das Prüfobjekt sorgfältig auf Feuchtstellen zu überprüfen. Ein Anhaltswert für die nach diesem Verfahren erreichbare Nachweisempfindlichkeit ist 0,5 mbar·l/s. Bei der statischen Dichtheitsprüfung von größeren Gleitringdichtungen nach diesem Verfahren ist eine Leckstelle meist nicht erkennbar, da das Innere der Gleitringdichtung, z.B. die Gleitflächen, in zusammengebautem Zustand in der Regel nicht besichtigt werden kann. Eine Undichtigkeit ist über den Druckabfall pro Zeiteinheit erkennbar und stellt so eine Beurteilungsmöglichkeit dar. |
Bei der Eintauchblasenmethode (auch Blasen- oder Bubble-Test genannt) wird der Prüfgegenstand mit Luft oder einem anderen Gas gefüllt und unter Überdruck in ein Wasserbad eingetaucht. Ein Leck macht sich dabei durch aufsteigende Gasblasen bemerkbar. Die Nachweisempfindlichkeit dieses Verfahrens liegt in der Großenordnung von 10-4 mbar·l/s. Auch bei der Blasenmethode mit schaumbildender Flüssigkeit wird der Prüfgegenstand mit Luft oder einem anderen Gas unter Überdruck gesetzt. Als Indikator wird eine schaumbildende Flüssigkeit (z.B. Nekal®-Lösung) benutzt, mit der die zu prüfende Stelle bespült wird. Bei Vorhandensein eines Lecks entstehen über der Leckstelle mehr oder weniger feine Schaumpilze. Die Nachweisempfindlichkeit liegt ebenfalls bei etwa 10-4 mbar·l/s. Dichtheitsprüfung mit Testgasen. Die drei am häufigsten angewendeten Prüfmethoden sind
Alle drei Prüfmethoden sind vom Verfahrensablauf her gleich. Sie unterscheiden sich lediglich durch die Art des Prüfgases und die Wirkungsweise der Nachweiszelle. Das Lecksuchverfahren mit Testgasen beruht darauf, daß die durch ein Leck getretene Gasmenge mit einem geeigneten Detektor gemessen wird. Beim Helium-Lecksuchverfahren wird mit einem Massenspektrometer ein Ionenstrom gemessen, der der Anzahl der Gasmoleküle direkt proportional ist. Dadurch ist man unter idealen Bedingungen in der Lage, exakte Leckratenbestimmungen durchführen zu können. Man unterscheidet zwischen Vakuumbetrieb, mit dem unter idealen Bedingungen mit Helium eine Nachweisempfindlichkeit von 10-11 mbar·l/s erreicht werden kann, und der Überdruckmethode mit der Schnüffelsonde, mit der nur eine Nachweisempfindlichkeit von 10-6 mbar·l/s erreicht wird. |
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