Dichtungsbezeichnung | ||
Hierzu gehören alle Angaben, die zur Identifizierung der GLRD erforderlich sind: Hersteller, Bauart (Typ), Nenngröße, Werkstoffausführung. Mit der Nennung des Herstellers und der Bauart sind alle konstruktiven Merkmale der GLRD festgelegt, mit der Nenngröße alle Anschlußmaße und alle internen Maße, mit dem Werkstoffschlüssel die Werkstoffe aller GLRD-Teile. Für Pumpen-GLRD sind neben den Bezeichnungen der GLRD-Hersteller auch die Bezeichnungen gemäß DIN 24 960 und API 610 gebräuchlich. Bezeichnungen gem. API 610, Anhang E haben nur beschreibenden Charakter. Verschiedene GLRD mit gleicher API-Bezeichnung sind in der Regel untereinander nicht austauschbar, da API 610 keine GLRD-Maße und nicht alle GLRD-Werkstoffe beinhaltet. Wesentlich exakter ist die Bezeichnung gemäß DIN 24 960, Abschnitt 4 und 5. GLRD verschiedener Hersteller mit gleicher DIN-Bezeichnung sind trotz oft erheblicher konstruktiver Unterschiede als komplette GLRD ohne Änderungen an der Maschine untereinander austauschbar. |
Der Werkstoffschlüssel gem. DIN 24 960 erfaßt zwar alle Teile der GLRD, bedarf jedoch oft der Präzisierung, da im Hinblick auf die Weiterentwicklung der GLRD-Werkstoffe auf eine allzu enge Festlegung bewußt verzichtet wurde. Eindeutig identifizierbar ist eine GLRD also nur anhand der Hersteller-Bezeichnung. Für Rührwerksdichtungen mit Anschlußmaßen gemäß DIN 28 138 enthält der Bezeichnungsschlüssel (DIN 28 138, Teil 3) Angaben zur konstruktiven und zur Werkstoff-Ausführung. Ebenso wie bei den GLRD gem. DIN 24 960 ist bei den Rührwerksdichtungen gem. DIN 28 138 die Austauschbarkeit der kompl. Rührwerksdichtung gegeben. Eine eindeutige Identifizierung ist jedoch auch bei den Rührwerksdichtungen nur anhand der Hersteller-Bezeichnung möglich. |
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