Das Verfahren der Baumusterprüfung von Druckbehältern wird von der TRB505
Verfahren und Registrieren der Baumusterprüfung sowie Prüfung von Druckbehältern
durch den Hersteller geregelt. Die Baumusterprüfung besteht aus:
- einer Vorprüfung als Druckbehälter im Sinne der Druckbehälterverordnung
(DruckbehV) durch den Sachverständigen
- einer erstmaligen Bauprüfung und Wasserdruckprüfung eines Druckbehälter
gemäß DruckbehV durch den Sachverständigen
- der Ausstellung einer Bescheinigung über die Baumusterprüfung gemäß der
erstmaligen Prüfung durch den Sachverständigen
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