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Baumusterprüfung

Das Verfahren der Baumusterprüfung von Druckbehältern wird von der TRB505 „Verfahren und Registrieren der Baumusterprüfung sowie Prüfung von Druckbehältern durch den Hersteller“ geregelt. Die Baumusterprüfung besteht aus: 

  • einer Vorprüfung als Druckbehälter im Sinne der Druckbehälterverordnung (DruckbehV) durch den Sachverständigen
  • einer erstmaligen „Bauprüfung und Wasserdruckprüfung eines Druckbehälter“ gemäß DruckbehV durch den Sachverständigen
  • der Ausstellung einer „Bescheinigung über die Baumusterprüfung gemäß der erstmaligen Prüfung“ durch den Sachverständigen
  • einer schriftlichen „Vereinbarung über die Durchführung von Baumusterprüfungen an Druckbehältern gemäß DruckbehV“ zwischen dem Hersteller und dem örtlichen TÜV

  • der Registrierung und Ausstellung einer „Bescheinigung über die Registrierung einer Baumusterprüfbescheinigung für Druckbehälter nach § 9 Abs. 5 DruckbehV“ durch die ZefU (Zentralstelle für Unfallverhütung und Arbeitsmedizin beim Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft e.V.) in Bonn.