Schweißüberwachung | ||
Schweißüberwachung ist beim Schweißen von druckbelasteten Dichtungsteilen und Druckbehältern zwingend vorgeschrieben. Aufgrund der AD-Merkblätter bzw. der TRB sind unter anderen folgende Voraussetzungen zu erfüllen: , die vom ortlichen TÜV erteilt wird und voraussetzt, daß eine
verantwortliche Prüfaufsicht, fachkundiges Personal für die Fertigung und eine
Schweißaufsicht vorhanden sind. Die Erfüllung der für die Zulassung erforderlichen
Voraussetzungen ist dem zuständigen Sachverständigen nachzuweisen.
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Sie umfassen die Durchführung von Probeschweißungen und die Prüfung der Prüfstücke in Anwesenheit des Sachverständigen, der die Prüfergebnisse zu begutachten hat. Die Prüfergebnisse müssen vor Beginn der Fertigung vorliegen. Der Bericht über Schweißvertahrensprüfungen enthält eine Abgrenzung des Geltungsbereichs und die Bedingungen der Herstellung der Prüfstücke. Die Einhaltung der Bedingungen der Schweißverfahrensprüfungen wird durch Arbeitsprüfungen laufend spätestens nach Ablauf eines Jahres kontrolliert. Ergänzungsprüfungen (z.B. für andere Abmessungen, andere Schweißzusatzwerkstoffe, geändertes Schutzgas etc.) werden als Arbeitsprüfungen durchgeführt. |
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