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Sicherheitsdichtung

Eine allgemein anerkannte Definition dieses Begriffes existiert nicht. Deshalb sei hier eine Begriffsbestimmung und Abgrenzung gegenüber der Not(ab)dichtung und der Stillstandsdichtung zur Diskussion gestellt: Alle drei Dichtungssysteme sind einer Primärdichtung nachgeschaltet. Sie unterscheiden sich in der Aufgabenstellung und im Zeitpunkt der Übernahme der Dichtfunktion. Die Sicherheitsdichtung übernimmt die Dichtfunktion bei drehender Welle. Hauptaufgabe ist die selbsttätige Übernahme der Dichtfunktion nach oder kurz vor dem Ausfall der Hauptdichtung bis zum geordneten Abfahren der Betriebsmaschine und Umschalten auf die Reservemaschine. Daneben kann die Sicherheitsdichtung die Abdichtung, Sammlung und gezielte Abfuhr der Leckage der Hauptdichtung übernehmen (Gas-Sicherheitsdichtung).

Die Notdichtung übernimmt die Dichtfunktion bei stillstehender oder auslaufender Welle. Ihre Aufgabe ist die Schadensbegrenzung durch Übernahme der Dichtfunktion nach dem Ausfall der Hauptdichtung durch automatische oder manuelle Betätigung. Die Stillstandsdichtung übernimmt die Dichtfunktion bei stillstehender Welle. Ihre Aufgabe ist die Übernahme der Dichtfunktion bei gewolltem Wellenstillstand; entweder selbsttätig (z.B. bei der Außerbetriebnahme von „stopfbuchslosen“ Pumpen mit hydrodynamischer Entlastung) oder nach Vorrichtungsbetätigung von außen (z.B. zwecks Wechsel einer Rührwerksdichtung bei gefülltem Rührbehälter).